Vorschriften sind einzuhalten
Für jedes Gefahrgut gibt es eine Verpackungs- vorschrift, die eingehalten werden muss. Sie legt fest, in welchem Behältnis der gefährliche Stoff versandt werden darf.
Dazu liefern wir Ihnen:
- baumustergeprüfte Holzkisten (4D)
- Metallgebinde (1A1, 6HA1,1A2, usw.)
- Rollsickenfässer (1A1, 1A2, usw.)
- Innenbehälter in vielen Ausführungen
- faserverstärktes Klebeband, Styro- Füllmaterial, Gefahrgut-Versand-Formulare, Gefahren- und Abfertigungskennzeichen
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