Keine Airline der Welt verlädt ein Pack- stück, das nicht ”secured” deklariert ist!
Als ”Reglementierter Beauftragter” sind wir befugt, Sendungen vor Anlieferung an die Airline als sicher zu deklarieren und somit unsichere Luftfracht sicher zu machen.
Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie den Status „Bekannter Versender“ haben, können wir Ihre Luftfracht sowohl bei Ihnen als auch in unserem Werk verpacken, ohne dass die Fracht vor der Verladung ins Flugzeug noch einmal kontrolliert werden muss. Bei Verpackung durch uns müssen die Packgüter lediglich durch einen als RegB zugelassenen Spediteur transportiert werden. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld. Sind Sie kein „Bekannter Versender“ (oder verlieren Sie diesen Status nach Beendigung der Übergangsfrist zum 28.04.2013) können Sie Ihre Luftfracht von uns verpacken und gleichzeitig sicher machen lassen. Eine weitere Kontrolle am Flughafen entfällt, Ihre Fracht wird ohne Zeitverlust verladen und die „sichere Lieferkette“ wird eingehalten.
Auch hier sparen Sie Zeit und Geld! Fragen? Einfach unsere Luftsicherheitsbeauftragte anrufen. Oder: RegB@ovg.de Wir beraten Sie gerne.
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